Geschichte des Luftschutzes und der Zivilverteidigung der DDR
Entdecken Sie die Ursprünge und Entwicklung des Luftschutzes und der Zivilverteidigung in der DDR. Diese Seite bietet Ihnen die wichtigsten Fakten und Daten, um die Grundlage unserer Sammlungsstücke besser zu verstehen.
Vom Luftschutz
Die Geschichte der Zivilverteidigung der DDR begann mit dem Luftschutz. Am 11. Februar 1958 wurde durch das „Gesetz über den Luftschutz in der Deutschen Demokratischen Republik“ der Luftschutz offiziell gegründet. In den folgenden Jahren wurden umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung aufgebaut. Dazu gehörten die Einrichtung von Luftschutzstrukturen in Wohngebieten und Betrieben sowie die Ausbildung entsprechender Kräfte. Die Leitung des Luftschutzes oblag dem Minister des Innern.
Mitte der 1960er Jahre setzte ein grundlegender Wandel der Schutzkonzeption ein. Vor dem Hintergrund militärischer Entwicklungen und orientiert am Vorbild der Sowjetunion sollte der bisherige Luftschutz zu einer umfassenden Zivilverteidigung ausgebaut und stärker in die Landesverteidigung eingebunden werden.
Am 14. September 1967 beschloss der Ministerrat der DDR die Schaffung einer Zivilverteidigung nach sowjetischem Vorbild. Gleichzeitig wurde der Stab der Zivilverteidigung gegründet. Bis Ende des Jahres entstanden in allen Bezirken und Kreisen entsprechende Stäbe. Diese organisatorischen Veränderungen erfolgten zunächst weitgehend ohne öffentliche Bekanntmachung.
zur Zivilverteidigung
Erst mit dem „Gesetz über die Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 16. September 1970 wurde die Existenz der Zivilverteidigung offiziell bekannt gegeben. Gleichzeitig trat das Luftschutzgesetz von 1958 außer Kraft. Die Zivilverteidigung übernahm die Aufgaben des bisherigen Luftschutzes und wurde zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt.
Bis zum 1. Juni 1976 lag die Zuständigkeit für die Zivilverteidigung weiterhin beim Ministerium des Innern. Anschließend erfolgte die Unterstellung unter das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV). Die Leitung wurde Generalleutnant Fritz Peter übertragen. In den folgenden Jahren wurde die Zivilverteidigung schrittweise in die Strukturen des MfNV eingegliedert.
Mit dem „Gesetz über die Landesverteidigung der DDR“ vom 13. Oktober 1978 wurde die Einbindung der Zivilverteidigung in das System der Landesverteidigung rechtlich verankert. Gleichzeitig verlor das Gesetz über die Zivilverteidigung von 1970 seine Gültigkeit. Bereits am 1. Juni 1978 war die Hauptverwaltung Zivilverteidigung (HVZV) mit Sitz in Berlin eingerichtet worden. Ende der 1970er Jahre verfügte die Zivilverteidigung über rund 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter.
Der Dienst in der Zivilverteidigung galt als Wehrdienstersatz. Die wichtigste Ausbildungsstätte war die Ausbildungsstätte „Otto Grotewohl“ in Beeskow. Seit dem 1. Juni 1978 erfolgte dort die Aus- und Weiterbildung der hauptamtlichen Angehörigen der Zivilverteidigung im Direktstudium. Die Offiziersausbildung umfasste vier Jahre. Ein Teil der Ausbildung wurde darüber hinaus an Einrichtungen in der Sowjetunion durchgeführt.
Die politischen Veränderungen der Jahre 1989 und 1990 führten schließlich zu einer grundlegenden Umgestaltung der Organisation. Die Zivilverteidigung wurde schrittweise in einen Zivilschutz umgewandelt und unterstand ab Juli 1990 erneut dem Ministerium des Innern. Gleichzeitig wurde die Auflösung der bisherigen Strukturen angeordnet. Mit dem Ende der DDR endete auch die Geschichte der Zivilverteidigung als eigenständige Organisation.